Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen HSC Schwarzenbruck e.V. (HSC) und dem Teilnehmer bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Teilnahme an Trainings, Seminaren und weiteren Veranstaltungen.
Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme an Dienstleistungen im Bereich Hundetraining und Hundeschule (z.B. Trainings, Kurse, Seminare und weitere Veranstaltungen).
Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Teilnehmer in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann das Training durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.
Ein Gruppentraining dauert 45 Minuten.
Der HSC weist darauf hin, dass ein Erfolg des Trainings nicht garantiert werden kann. Vielmehr vermittelt der Betrieb anerkannte Kenntnisse und Methoden, die den Hundehalter in die Lage versetzen, sich gemeinsam mit dem Hund ein verbessertes Zusammenspiels im Mensch-Hund-Team zu erarbeiten.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Arbeit mit Hunden birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Für Schäden, die durch Teilnehmer, Dritte oder deren Hunden entstehen, übernimmt der HSC keine Haftung.
Bei Veranstaltungen mit Hunden haftet der Hundehalter bzw. der Teilnehmer, welcher den Hund zur Veranstaltung mitgebracht hat, für alle Schäden, die an seinem Hund oder durch seinen Hund entstehen. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer nach Anweisung des Trainers handelt.
Der Teilnehmer verpflichtet sich den Trainer zu informieren, falls er nicht der rechtmäßige Eigentümer des zur Veranstaltung mitgebrachten Hundes ist.
Die bei Veranstaltungen teilnehmenden Hunde müssen über eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügen. Zusätzlich muss der Hund zum Zeitpunkt der Veranstaltung frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein, sowie einen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut, Hepatitis, Staupe, Leptospirose und Parvovirose besitzen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, dem HSC rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung auffällige Verhaltensweisen des Hundes, wie z.B. extreme Ängstlichkeit oder Aggressivität gegenüber anderen Hunden oder Menschen, und eine bestehende Läufigkeit mitzuteilen. Der Trainer ist dadurch berechtigt, den Hund & Halter ggf. von der Veranstaltung auszuschließen.
Um Gefahren und mögliche Schäden zu vermeiden, ist der Anweisung des Trainers unbedingt Folge zu leisten.
Die Verwendung von Stachel- oder Elektroschockhalsbändern oder anderen tierschutzwidrigen Hilfsmitteln ist strengstens untersagt.
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.
Seminare, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.
Fällt ein Training aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Trainings, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Trainings wird nicht gewährt.
Fällt ein Training aus Gründen aus, die im Risikobereich des Teilnehmers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Trainings nicht gewährt.
Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.
Wird eine Anmeldung zu einem individuellen Training rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Wird die Teilnahme an einem Stammplatz eines Abos storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin.
Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird das Training normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.
Ein Abovertrag (wird aktuell nicht angeboten) beginnt mit der Abgabe des Anmeldebogens und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Quartalsende und ist dem Betrieb schriftlich mitzuteilen.
Die Bezahlung der Kurse, Seminare und weiteren Veranstaltungen erfolgt bei Buchung.Die Kursgebühr wird bei Buchung fällig.
Stornierungen bis 4 Wochen vor Kursbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen zwischen 4 Wochen und 14 Tage vor Kursbeginn werden 50% des Kurspreises als Stornogebühr fällig. Bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Kursbeginn wird der gesamte Kaufpreis als Stornogebühr fällig.
Alle Unterlagen, die im Rahmen von Veranstaltungen an die Teilnehmer ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Die Unterlagen dürfen demnach weder in irgendeiner Form vervielfältigt noch verbreitet werden.